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EURO-KENNZEICHEN
Einzeilige amtliche Kennzeichen sind max. 520 mm lang und 110 mm hoch, zweizeilige max. 340 mm lang und 200 mm hoch. Die Kennzeichen dürfen jedoch auch kürzer sein, wenn die Buchstaben-/Zahlenkombination noch gut lesbar dargestellt werden kann. Für die verkleinerten Kennzeichen (ausschließlich zweizeilig) gilt das Maß 255 mm breit und 130 mm hoch. Auch an Kraftfahrzeugen kann ein verkleinertes Schild angebracht werden, in der Regel jedoch nur, wenn sich Schilder in den Standardmaßen nicht mit vertretbarem Aufwand anbringen lassen, z. B. bei
US-Importfahrzeugen.
Euro-Kennzeichen
Beim heute üblichen Euro-Kennzeichen ist die Schrift fälschungserschwert. Daher sind jetzt auch die Buchstaben B, I, G, F, O und Q im Mittelteil freigegeben. Mit diesem Kfz-Kennzeichen braucht man in allen Ländern der EU kein ovale "D"- Schild mehr.
Grünes (EURO) - Kennzeichen
Das grüne Kennzeichen gibt es für Fahrzeuge die von der Kfz-Steuer befreit sind wie z.B. Land- und Forstwirtschaft, bestimmte Anhänger, Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen. Bestimmte Fahrzeuge erhalten jedoch keine grünen Autokennzeichen, auch wenn sie steuerfrei sind. Dies gilt vor allem für Behördenfahrzeuge, diplomatische und konsularische Fahrzeuge, Linienbusse, Kleinkrafträder.
Historisches (Oldtimer) - Kennzeichen
Das Oldtimerkennzeichen können historische Fahrzeuge erhalten, die mindestens 30 Jahre alt sind und vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Hierzu ist eine besondere Begutachtung erforderlich. Die Kfz-Steuer wird pauschal erhoben.
Behördenkennzeichen
Bis zum 28. Februar 2007 zugelassene Behördenfahrzeuge tragen das Kürzel des jeweiligen Zulassungsbezirks, in dem die Behörde ihren Dienststellensitz hat, gefolgt von einer Ziffernfolge.
Die Ziffernfolgen gaben in der Regel Aufschluss über die Behörde, für die das Kennzeichen zugeteilt wurde. Begann z. B. die Ziffernkombination mit einer 3, hatte man ein Fahrzeug der Polizei vor sich.
Seit dem 1. März 2007 werden diese Behördenkennzeichen aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht mehr zugeteilt. Viele Kreise und Städte eröffnen nun neue Vergabegruppen bzw. sperren ganze Buchstabenfolgen für den Behördenfuhrpark.
Diplomatenkennzeichen
Dieses Kennzeichen beginnt für Diplomaten stets mit einer Null, für sonstiges bevorrechtigtes Botschaftspersonal mit dem Kürzel der ausgebenden Verwaltung, meist B für Berlin oder BN für Bonn. Der erste Ziffernblock danach gibt das Herkunftsland an (hier Vatikan). Der zweite Ziffernblock gibt meist den Dienstgrad des Halters an (je kleiner die Zahl, desto höher der Dienstgrad).
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